Angaben zu Deiner Person
Angaben zu Deinem Arbeitgeber
Zu beachten ist: Die Verpflichtung zur Freistellung durch das HKJGB erstreckt sich nicht auf Arbeitgeber außerhalb Hessens und nicht auf öffentliche Arbeitgeber. Wenn Dein privater oder kirchlich-privater Arbeitgeber in einem anderen Bundesland sitzt und bezahlten Sonderurlaub für dein Engagement in der hessischen Jugendarbeit gewährt, kann dieser jedoch eine Erstattung der Lohnkosten beantragen. Wenn Du Dir hier nicht sicher sein solltest, wende Dich bitte an Deine Personalabteilung.
Angaben zur Veranstaltung
Hinweise zu den Veranstaltungstypen
Jugendfreizeit/ Ferienfreizeit oder sonstige außerschulische Veranstaltungen, bei denen
hessische Kinder- und Jugendliche betreut werden
Der Anspruch auf Freistellung besteht für den außerschulischen Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit (entsprechend KJHG). Nicht möglich sind bezahlte Freistellungen für schulische
Veranstaltungen (auch bei Kooperationen mit Sportvereinen z.B. im Ganztag oder im Rahmen einer
Projektwoche.
Aus- oder Fortbildungslehrgang des organisierten Jugendsports
Diese können befürwortet werden, wenn deren Inhalte sowohl der Kinder- und Jugendarbeit im
Sportverein als auch dem Breitensport zugeordnet werden können. Dazu zählen z.B.
Qualifizierungen für die Kinder- und Jugendarbeit sowie den Breitensport im
DOSB-Ausbildungssystem.
Abschließende Angaben zum Antrag
Bitte bestätige, dass Du nach HKJGB antragsberechtigt bist
(falls Du Dir unsicher bist, schau bitte in unsere FAQs). Außerdem bestätigst Du, daß Deine
Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt (d.h., unentgeltlich oder lediglich mit einer
Aufwandsentschädigung).
Bitte bestätige, dass Du die Informationen zum
Datenschutz
gelesen hast und diese akzeptierst.
Nach dem Klick auf den Button "Antrag stellen" wird der Antrag an die Sportjugend Hessen
zur Prüfung und Genehmigung übermittelt.
Du erhältst eine Eingangsbestätigung per Mail. Und auch Dein Verein wird über die
Antragstellung informiert. Dieser erhält darüber hinaus noch weitere Informationen
hinsichtlich der notwendigen Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung.
Weitere Fragen beantworten wir Dir auch gern per Mail.