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Freistellung von bis zu 12 Arbeitstagen für Ehrenamtliche

im Kinder und Jugendsport

Zum Antrag

Unterstützung für das Ehrenamt

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu fördern, besteht für Beschäftigte – also Arbeitnehmer*innen einschließlich Auszubildender ab 16 Jahren (nicht jedoch für Selbstständige) – eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

Beschäftigte können bis zu zwölf Arbeitstage pro Jahr von ihrer Arbeit freigestellt werden. Die Freistellung kann unter anderem für die Mitarbeit bei Zeltlagern, den Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände oder für Ausbildungen im Bereich des Jugendsports beantragt werden.